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Kann eine GmbH Handelsvertreter sein?

Kann eine GmbH Handelsvertreter sein?

Eine Handelsvertretung kann entweder durch natürliche Personen, Personengesellschaften oder auch durch Kapitalgesellschaften, wie z. B. eine GmbH begründet oder auf eine solche übergeleitet werden. Hier finden Sie Informationen zu Vorteilen und Nachteilen der Handelsvertreter-GmbH.

Wer hat Ausgleichsanspruch?

Das Handelsvertreterverhältnis kann durch einvernehmliche Vertragsaufhebung, Kündigung (§§ 89, 89 a HGB) oder auch durch den Tod des Handelsvertreters enden. In letzterem Fall steht der Ausgleichsanspruch den Erben zu. Der Ausgleichsanspruch entsteht als Folge der Vertragsbeendigung.

Welchen Anspruch hat ein Handelsvertreter nach Kündigung?

Durch den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB soll dem Handelsvertreter auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eine Gegenleistung für Vorteile des Unternehmers zufließen, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. Der gesetzliche Anspruch aus § 89b HGB kann vertraglich nicht im Vorfeld ausgeschlossen werden.

Wo ist der Ausgleichsanspruch geregelt?

Der Ausgleichsanspruch kann nach § 89b Abs. 4 Satz 1 HGB vor Vertragsende weder beschränkt noch ausgeschlossen werden.

Wer kann Handelsvertreter sein?

Der Handelsvertreter muss keine natürliche Person sein; er kann auch in Form einer juristischen Person oder Personengesellschaft bzw. als Einzelkaufmann unter einer Firma auftreten. Der Handelsvertreter ist im Wesentlichen frei in der Gestaltung seiner Tätigkeit und der Bestimmung seiner Arbeitszeit.

Ist ein Handelsvertreter Buchführungspflichtig?

Er ist damit als Kaufmann buchführungspflichtig. Ausgenommen von der Kaufmannseigenschaft sind Gewerbetreibende, deren Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Was heißt Ausgleichsanspruch?

1. Begriff: Anspruch des Versicherungsvertreters auf einen finanziellen Ausgleich im Fall der Beendigung des Vertretervertrags. Geregelt in § 89b HGB.

Wann ist man Handelsvertreter?

Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsvertreter) oder in dessen Namen abzuschließen (Abschlussvertreter).

Wie berechnet sich der Handelsvertreterausgleich?

Um den Handelsvertreterausgleich zu ermitteln, muss der sogenannte Rohausgleich berechnet werden. Dieser entspricht beim Warenvertreter der Höhe der ermittelten Unternehmervorteile nach Billigkeitserwägungen unter besonderer Berücksichtigung der Provisionsverluste für die Zukunft.

Wer hat Ausgleichsanspruch 89b HGB?

Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters setzt voraus, dass der Handelsvertretervertrag beendet ist. Erst mit der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses entsteht der Ausgleichsanspruch. Er ist innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geltend zu machen, ansonsten verfällt er (§ 89b Abs.

Was versteht man unter Handelsvertreter?

Nach § 89 b HGB hat der Handelsvertreter Anspruch auf einen Handelsvertreterausgleich für Unternehmervorteile, die dem Unternehmer nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses durch die vom Handelsvertreter geschaffenen Neukunden bzw. wesentlich intensivierten Altkunden verbleiben.

Was darf ein Handelsvertreter nicht?

Der Handelsvertreter darf während der Vertragslaufzeit für eine Konkurrenzfirma im Geschäftszweig des vertretenen Unternehmens nicht tätig sein. Ausnahmen können jedoch vertraglich vereinbart werden.