Was macht man in einem Personalrat?
Zentrale Aufgabe des Personalrats ist es, die sozialen und persönlichen Belange der Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeitsverhältnisse und ihrer Arbeitsplätze gegenüber der Dienststelle zu vertreten.
Was darf ein Personalrat nicht?
Personalratsmitglieder genießen auch den Schutz vor Umsetzungen/Versetzungen. Diese dürfen nicht gegen ihren Willen von der Dienststelle angeordnet werden und bedürfen somit der Zustimmung des Gremiums. Benachteiligungsverbot Mitglieder des Personalrats dürfen aufgrund dieses Amtes nicht benachteiligt werden.
Was bedeutet es Personalrat zu sein?
Das Personalratsamt ist ein Ehrenamt. Sie engagieren sich freiwillig und setzen sich für die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen ein. Personalrat ist wählbar: Der Personalrat, das sind 25 gewählte Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Berufsgruppen. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre.
Hat der Personalrat Schweigepflicht?
Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsgesetz wahrnehmen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schweigepflicht gilt für alle Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsgesetz wahrnehmen (§ 10 BPersVG).
Warum will ich in den Personalrat?
Der Personalrat kann Maßnahmen anregen, die langfristig die Arbeitsplätze in den Verwaltungen sichern und fördern. Dazu gehören Alternativen z.B. bei der Ausgliederung von Arbeit oder der Vergabe an Privatfirmen.
Wie kommt man in den Personalrat?
Ein Personalrat kann in allen Dienststellen gewählt werden, in denen mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, von denen drei wählbar sein müssen (§ 12 BPersVG). Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Wo beschwert man sich über Personalrat?
Beschäftigte sind auch nicht verpflichtet, bei Beschwerden den Personalrat einzuschalten. Sie können ihre Beschwerden auch unmittelbar beim Dienststellenleiter vorbringen. ihre Beschwerde dort oder beim Dienststellenleiter durch ihre Gewerkschaft vorbringen lassen (Ilbertz in Ilbertz/Widmaier/Sommer § 68 BPersVG Rn.
Wer darf nicht Personalrat werden?
Wer darf für den Personalrat kandidieren (passives Wahlrecht)? Kandidieren dürfen alle volljährigen wahlberechtigten Beschäftigten und Beamtinnen und Beamte, die der Dienstelle seit mindestens sechs Monaten angehören oder seit mindestens seit einem Jahr im öffentlichen Dienst tätig sind und in der Dienstelle arbeiten.
Wann geht man zum Personalrat?
Einen Personalrat bzw. Personalvertretung gibt es immer dann, wenn die Dienststelle über mehr als fünf wahlberechtigte Beschäftigte verfügt. Bei mehrstufigen Verwaltungen werden zudem Bezirkspersonalräte gewählt, bei den obersten Behörden werden Hauptpersonalräte gebildet.
Wer sitzt im Personalrat?
Personalrat, Bezirkspersonalrat, Hauptpersonalrat, Gesamtpersonalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts), vergleichbar mit der …
Wann ist der Personalrat zu informieren?
Rechtzeitig ist die Unterrichtung, wenn der Personalrat noch ausreichend Zeit zur Verfügung hat, sich mit den Einzelheiten und den Auswirkungen einer beabsichtigten Maßnahme noch vor Beratung und Beschlussfassung vertraut zu machen. Darüber hinaus muss die beabsichtigte Maßnahme noch gestaltungsfähig sein.
Warum ist Personalvertretung wichtig?
Die Personalvertretung muss in vielen Angelegenheiten, welche der Dienstgeber umsetzen möchte, vor deren Umsetzung eingebunden werden. Sie kann auch von sich aus Anträge stellen, um im Verhandlungsweg Verbesserungen zu erzielen.
Ist der Personalrat selbstständig?
Jeder Personalrat regelt seine Aufgaben unabhängig und selbstständig, ohne dabei Weisungen oder der Rechtsaufsicht der Dienststellenleitung zu unterliegen. Die Mitglieder werden für die Personalratsarbeit vom Dienst freigestellt, insbesondere von der Unterrichtsverpflichtung. Jedes Personalratsmitglied erhält eine umfassende Fortbildung.
Welche Aufgaben hat der Personalrat gegenüber der Dienststelle?
Aufgaben des Personalrats. Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle (Schulamt, Bezirksregierung oder Ministerium). Zu den Aufgaben des Personalrates gehört es, die Gleichbehandlung der Beschäftigten zu überwachen (§ 62 LPVG).
Was ist die „Mitwirkung des Personalrats“?
Die „Mitwirkung des Personalrats“ besagt, dass die Dienststelle dazu verpflichtet ist, die Angelegenheit mit dem Personalrat zu erörtern.
Was ist mit der Anhörung des Personalrats zu tun?
Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Dienststellenleiter die Angelegenheit lediglich zu besprechen hat; bei der Entscheidung hat der Personalrat keinerlei Mitspracherechte. Bei der „ Anhörung des Personalrats “ geht es um das Recht des Personalrats, gegen eine von der Dienststelle beschlossene Maßnahme seine Bedenken zu äußern.